Die Bürgerstiftung Traunsteiner Land fördert entsprechend ihrer Satzung mildtätige und gemeinnützige Projekte im Landkreis Traunstein. Ein Anspruch auf Förderung bzw. Unterstützung besteht jedoch nicht.
Aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung nimmt die Bürgerstiftung Traunsteiner Land seit 25. Mai 2018 Anträge ausschließlich auf dem nachfolgenden Vordruck entgegen: